Altlasten


Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

Für jeden Bauherren ist grundsätzlich das Thema Altlasten relevant. Sie als Eigentümer sind für die Beseitigung möglicher Umweltgefahren verantwortlich.

Wurde früher einmal das Grundstück gewerblich oder industriell genutzt (Werkstatt, Reinigung, Tankstelle, chemischer Betrieb....) oder wurde die Fläche mit Material aufgefüllt?
Man kann es der Fläche nicht ansehen!

Unser Büro bietet Ihnen das gesamte Leistungsspektrum an. Dieses reicht von historischen Recherchen über Planung und Durchführung kompletter Erkundung und bis hin zur Gefahrenabschätzung und Bewertung der Schutzgüter Boden, Bodenluft und Wasser.

Bestätigt sich ein Altlastenverdacht und führt zu einer behördlichen Sanierungsaufforderung, haben Sie mit der GBU mbH zudem einen verlässlichen Partner, der das komplette fachtechnische Projektmanagement effektiv für Sie abwickelt.


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